Garantie / Gewährleistung
Wir tragen Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Für alle bei uns gekauften Geräte gilt daher die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monate (Mängelhaftung) auf Neuwaren und 12 Monate auf als solche gekennzeichnete B-Ware, Ausstellungsstücke und Gebrauchtwaren. Diese Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte (§§ 437, 438 BGB). Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit Lieferung des Kaufgegenstands.
Darüber hinaus gewähren wir 12 Monate volle Garantie ab Kaufdatum, auch auf Defekte die nachweislich erst nach Kauf entstanden sind und somit keinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch
begründen.
Akkus in E-Zigaretten unterliegen einer extrem hohen Belastung, da hier teilweise Ströme bis zu 40 A fließen können. Diese Belastung ist mit normalen elektronischen Geräten nicht zu vergleichen, weshalb die Akkus auch entsprechend hohe Verschleißerscheinungen aufweisen. Bereits nach wenigen Nutzungszyklen beginnt die Kapazität nachzulassen. Standard E-Zigaretten Akkus können bei optimaler Behandlung ca. 200-300 Ladezyklen überleben. Die Lebensdauer hängt jedoch im großen Maße von der Nutzung durch den Kunden ab. Eine Tiefentladung kann den Defekt des Akkus bereits nach einer Nutzung zur Folge haben. E-Zigaretten Akkus gelten daher als DOA* Verschleißteile mit besonders hoher Abnutzung, unter Ausschluss der Gewährleistung. Wir gewähren für Akkus jedoch eine freiwillige Funktionsgarantie von 2 Monaten ab Kaufdatum, ausgenommen als solche gekennzeichnete B-Ware Sortierungen.
Verdampfer, Coils, Pods, Selbstwickler-Materialien und sonstige Einweg-Verbrauchsteile unterliegen sehr hohem Verschleiß und müssen regelmäßig (Coils z.B. alle 1-3 Wochen) ausgetauscht werden. Diese Teile werden mit einer DOA Garantie* geliefert. Unsere DOA Garantievereinbarung gewährleistet die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Einwegprodukte bei Erhalt. Sofern das gekaufte Einwegprodukt innerhalb der ersten 48 Stunden nach Erhalt nicht beanstandet wird, sind weiterreichende Garantieansprüche seitens des Käufers ausgeschlossen. Eine nachlassende Dampfentwicklung (Zugverhalten / Geschmack) ist Verschleiß und unterliegt ausdrücklich nicht der Garantie oder Gewährleistung.
Ausgeschlossen von der Garantie- und Gewährleistungsregelung sind:
- Mängel, die dem Käufer bereits vor dem Kauf bekannt waren
- Eigenverschulden des Kunden (z.B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung)
- Geräte an denen eigenständig Reparaturversuche durch nicht autorisierte Personen vorgenommen wurden
- Geräte mit Schäden durch Gewalteinwirkung, Sturz, etc.
- Gebrochene / verbogene Ladekabelanschlüsse, welche auf unsachgemäßes Einstecken von Ladekabeln hinweisen
- Gebrauchsbedingter Verschleiß an Geräten im nutzungsabhängigem, üblichen Rahmen
- Sonstige Verschleißteile außerhalb der für den Gebrauch üblichen Nutzungsdauer und DOA-Artikel*
- Geräte bei denen Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen
Auftretende Mängel und Defekte sind schriftlich (Post / E-Mail) binnen einer Woche bei uns zu melden.
*DOA (dead on arrival)