Garantie und Gewährleistung
Für alle bei uns gekauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt auch für B-Ware, Ausstellungsstücke und Gebrauchtwaren. Gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt. Die Gewährleistung erfasst Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden oder angelegt waren, auch wenn sie erst später erkennbar werden.
Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein mangelhafter Zustand, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist. Ihre gesetzlichen Mängelrechte können Sie unentgeltlich geltend machen.
Akkus in E-Zigaretten können je nach Gerät und Betriebsweise hohen Belastungen ausgesetzt sein. Mit zunehmender Nutzung und Alterung lässt ihre Kapazität nach. Die erreichbare Zahl der Ladezyklen hängt unter anderem vom Akkutyp, der Belastung, der Temperatur und dem Ladeverhalten ab. Normaler, nutzungsbedingter Kapazitätsverlust stellt keinen Sachmangel dar. Die gesetzlichen Mängelrechte bei bereits bei Übergabe vorhandenen oder angelegten Fehlern bleiben hiervon unberührt. Sollte ein Akku nicht funktionieren, kontaktieren Sie uns bitte.
Verdampfer, Coils, Pods, Selbstwickler-Materialien und sonstige Einweg-Verbrauchsteile können konstruktionsbedingt einer begrenzten Lebensdauer und nutzungsbedingtem Verschleiß unterliegen. Je nach Nutzung und Liquid müssen Coils etwa alle 1–3 Wochen ersetzt werden. Nachlassende Dampfentwicklung, Geschmacksveränderungen oder verringerte Leistung können Folgen normalen Verschleißes sein. Normaler, nutzungsbedingter Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar. Die gesetzlichen Mängelrechte bei bereits bei Übergabe vorhandenen oder angelegten Fehlern bleiben auch bei diesen Produkten bestehen. Sollte ein Produkt nicht funktionieren, kontaktieren Sie uns bitte.
Die gesetzliche Gewährleistung erfasst keine Schäden, die erst nach Übergabe durch folgende Ursachen entstehen:
- Unsachgemäße Bedienung oder falsche Lagerung
- Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen oder Veränderungen, soweit diese den beanstandeten Schaden verursacht haben
- Gewalteinwirkung, Sturz oder von außen verursachter Kurzschluss
- Unsachgemäßes Einstecken von Ladesteckern
- Normaler, nutzungsbedingter Verschleiß
Ein Reparaturversuch oder eine Veränderung führt nicht pauschal zum Verlust Ihrer gesetzlichen Mängelrechte. Ansprüche wegen davon unabhängiger, bereits bei Übergabe vorhandener oder angelegter Mängel bleiben bestehen.